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Wussten Sie schon, dass Ihnen zusätzlich bis zu 31 Euro/Monat für Hilfsmittel wie Handschuhe oder Händedesinfektion zustehen? (SGB XI § 40 Stand 1994)

Warum ein Pflegetagebuch führen?

Muss ein Pflegebedürftiger beispielsweise ständig aufgefordert werden zu trinken, denkt man nicht daran, dass dies zeitaufwändig ist und bei der Bewertung des Gutachtens eine Rolle spielt. Das Pflegetagebuch macht den pflegerischen Bedarf und Zeitaufwand nicht nur für den MDK transparent. So kann es auch im Falle einer Ablehnung für eine Pflegestufe sehr hilfreich sein.

Ein Tagebuch mit Erläuterung was genau dazu zählt, finden Sie hier zum —> downloaden

Wie kann sich beispielsweise ein Demenz-Kranker in der Wohnung besser orientieren?

Bringen Sie in der Wohnung in jedem Zimmer geeignete Symbole an. Dies kann für die Betroffenen eine enorme Hilfe sein, denn auch für sie ist es eine Belastung, ständig etwas suchen zu müssen oder das Bad nicht zu finden.

Versuchen Sie eine sich immer wiederholende Struktur in dem Tagesablauf zu bringen (Gleiche Zeiten, Gleiche Pflegeperson für bestimmte Aufgaben, etc.).

Was bei Weglauftendenz tun?

Der Demente ist ohnehin von einem Bewegungsdrang befallen. Daher kann die Anschaffung eines Ortunggerätes eine große Entlastung bringen. Ist der Betroffene spurlos verschwunden, kann seine Position über dieses Gerät geortet und die x-te Suchaktion durch Angehörige oder Polizei damit umgangen werden. Mittlerweile haben auch Hausnotrufsysteme schon eine Ortungsfunktion.

Wofür ist ein Hausnotrufsystem?

Dank mobiler Festnetztelefone ist ein Hilferuf besser möglich. Bei einem Sturz in der Wohnung oder ist der Betroffene anderweitig nicht in der Lage Hilfe anzuwählen, nützt allerdings auch dies sehr wenig.

Die Notrufsysteme werden am Körper getragen und mittels Knopfdruck wird eine Verbindung über das Telefon zum Rettungsdienst hergestellt. Ist der Betroffene nicht in der Lage sich zu äußern, wird sofortige ärztliche Hilfe herbeigerufen.

Fragen Sie bei einem Wohlfahrtsverband oder professionellem Anbieter nach einem Hausnotsystem.

Bei einer Pflegestufe werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Ist keine Pflegestufe vorhanden, kann dieses System über jeweilige Anbieter angemietet werden. Die monatliche Miete beläuft sich bei einem Grundservice auf ca. 20 Euro. Der Grundservice enthält:

  • Hilfe bei der Antragstellung
  • Bereitstellung des Gerätes, inkl. Wartung, Reparatur und im Störfall ein Austauschgerät
  • Anschluss an eine Notrufzentrale mit 24 Stunden-Service
  • Geräteeinweisung

Darüber hinaus gibt es für Mehrkosten, noch weitere Zusatzleistungen.