Was ist inhaltlich wichtig?
Bei körperlichen Dauerschäden, chronischem Leiden oder unheilbarer Krankheit, fällt es sicherlich einfacher sich vorzustellen, ob solch ein Dasein noch lebenswert ist oder nicht. Insbesondere, wenn ein vorhandenes Leiden gegenwärtig schon eine unerträgliche Belastung darstellt.
In einem medizinischen Notfall müssen Ärzte und Betreuer entscheiden. In der Notfallmedizin gibt es jedoch häufig Grenzsituationen. Voraussagen über mögliche Folgeschäden und Genesungsprozess sind oft nicht möglich. Folglich ist es wichtig, dass aus der Erklärung möglichst eindeutig hervorgeht, was der Betroffene für sich gewollt hat und wie er entscheiden würde, wenn er noch in der Lage wäre.
Gerade die notfallmedizinische Behandlung ist jedoch für Laien schwer durchschaubar. Umso wichtiger ist es, dass sich der Betreffende beim Erstellen, mit jedem einzelnen Punkt in der PV gründlich auseinander setzt.
Das Recht auf Mündigkeit und Selbstbestimmung, bedeutet auch die volle Übernahme der Folgen bei der Durchführung.
Niemand möchte ein qualvolles Ende. Erst recht nicht die Verfasser einer PV.
Einige Beispiele
Künstliche Ernährung
Wird es in der PV abgelehnt bedeutet dies, keine Zufuhr jeglicher festen und flüssigen Ernährungsbestandteile. Damit wird dem Körper die Basis entzogen, die lebensnotwendigen Stoffwechselprozesse aufrecht zu erhalten.
Ob Hunger und Durst im Koma verspürt werden, ist nicht eindeutig erforscht. Um Dehydrierung und damit der Symptomatik des Verdursten zu umgehen, kann künstliche Ernährung abgelehnt werden, aber bspw. mit dem Zusatz: Ich wünsche die Zufuhr von Wasser oder ungesüßtem Tee. Damit erhält der Körper keine energiereichen Stoffe, jedoch Flüssigkeit. (Der Organismus besteht bis zu 70% aus Wasser und gibt bei Mangel als Warnung, starke Signale in Form von Durstsymptomatik an)
Antibiotika
Fieber ist Ausdruck eines stark arbeitendem Immunsystem, das durch Prozesse versucht, zu kompensieren. (z.B. Lungenentzündung=Antibiotika=Heilung) Durch Antibiotika wird dem Immunsystem geholfen und zur Lebensstabilisierung beigetragen.
Sauerstoffgabe
Sauerstoff ist elementar. Die Gabe führt zur Wiederaufsättigung und kann den Sterbeprozess verlängern. Es würde jedoch nicht ausreichen, um ein Erstickungsgefühl zu vermeiden. Darüber hinaus trocknet Sauerstoff die Mund- und Nasenschleimhaut aus, was sehr unangenehm ist.
Gabe von Schmerzmitteln
Da nicht erforscht ist, welche Wahrnehmung selbst im Komazustand noch vorhanden ist, muss eine adäquate Schmerztherapie unabdingbar sein. Da in der Regel nur Opiate oder Opiatabkömmlinge in ihrer Stärke eine ausreichende und sichere Wirkung haben, sollte der Einsatz dieser bei Bedarf eingefordert werden. Oft wird diskutiert, dass Opiate lebensverkürzend sind. Das ist so nicht ganz richtig. Am Ende lässt die Kraft des Patienten, auch für eine tiefe Atmung, sowie die Funktion des Zentralnervensystems (ZNS) immer mehr nach. Opiate haben die Nebenwirkung, dass sie im ZNS wirken und damit bei höherer Dosierung, atemdepressiv (Herabsetzen der Atmung) machen. Also den Prozess, der in der Sterbephase ohnehin abläuft, begünstigen. Da oft nicht bestimmt werden kann, in wie fern der Patient noch etwas bewusst wahrnimmt, wäre bei einem Aufenthalt in einer Klinik, „Analgo-Sedierung“ optimal. Das lindert Schmerzen und bringt den Patienten in eine Art „künstliches Koma“. Opiate oder ihre Abkömmlimge wirken genau in diese Richtung. Jede rechtmäßige Möglichkeit, die ein friedliches sowie zügiges „Hinüberdämmern“ ermöglicht, sollte ausgeschöpft werden.
Eine adäquate Schmerztherapie sollte unbedingt in der PV festgeschrieben sein.
Lebensverlängernde Medikamente
Medikamente die der Betroffene dauerhaft einnimmt, sollten in der PV nicht unerwähnt bleiben. Z.B. herzstärkende- und blutdruckregulierende Medikamente können den Sterbeprozess verlängern. Auch Insulingabe sollte bedacht werden. All diese Medikamente haben ihren Ursprung darin, dass sie gesundheitsfördernd bzw. -regulierend sind, können aber im direkten Sterbeprozess nachteilig sein.
Lebensverlängernde Medikamente, wie sie in der Notfallmedizin gegeben werden, wie Adrenalin, Noradrenalin etc. (sogenannte Katecholamine), sollten abgestellt werden. Denn sie haben direkten Einfluss auf die Lebensverlängerung.
Blut- und Blutderivate führen dem Körper Stoffe zu, die sich lebensstabilisierend auswirken
Beatmung – Wird der Betroffene künstlich beatmet (jegliche Form von Beatmungsgeräten), sollte das Beatmungsgerät bei noch vorhandener Eigenatmung, abgestellt werden. Beatmungsgeräte (Respiratoren) haben in der Intensivmedizin verschiedene Einstellungsmöglichkeiten. Oft wird der Patient nur unterstützt beatmet. Das heißt, der Patient hat noch eigenen Atemantrieb, aber nicht ausreichend, um den gesamten Organismus mit Sauerstoff zu versorgen. Ist keine eigene Atmung vorhanden und das Beatmungsgerät kann nicht abgestellt werden, sollten alle Parameter (Beatmungsdruck, Sauerstoff, Minutenvolumen, Atemfrequenz) soweit reduziert werden, dass es nicht zu einer unnötigen Lebensverlängerung führt.
Besonders hier sollte der Bewusstseinszustand des Patienten beachtet und ein eventuelles Leiden des Patienten durch geeignete Medikamente verhindert werden.
Dialyse oder dialyseähnliche Verfahren sind für den Patienten anstrengend und fördern längerfristig stabilisierend.
Jegliche Form von Diagnostik oder diversen Eingriffen sollten eingestellt werden.
Verfassen Sie die PV nach Ihren eigenen Vorstellungen.
Eine besondere Form ist nicht nötig.
Unterschreiben Sie die PV, lassen Sie sich die PV von Ihrem Arzt des Vertrauen gegenzeichnen und hinterlegen Sie dort eine Kopie. Weitere Kopien sollten Betreuer und Bevollmächtigte erhalten. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Für den Notfall können Sie einen Vermerk immer bei sich tragen, der auf die PV und deren Aufbewahrungsort verweist. Informieren Sie Ihre Angehörigen und alle Beteiligten über den Inhalt.
Gehen Sie in zeitlichen Abständen die PV durch, ob der Inhalt noch Ihren Vorstellungen entspricht. Dies wird jedoch nicht vom Gesetzgeber verlangt. Es dient nur zu Ihrer eigenen Kontrolle, bei eventuellen Veränderungen der Lebenssituation oder Einstellung.
Neben einer PV ist noch wichtig zu klären, wer bei Notwendigkeit die Betreuung und die Vorsorge übernimmt, sowie individuelle Wünsche schriftlich zu äußern.
Sie können alle drei Vorlagen hier kostenlos downloaden. Sie sollten jedoch jeden einzelnen Punkt durchgehen und Vermerke ersetzen oder streichen, die Ihrem individuellen Willen entsprechen.
Eine Patientenverfügung kann jeder Zeit formlos widerrufen werden.
Zum downloaden bitte klicken —> Patientenverfügung/Betreuungsverfügung/Vorsorgevollmacht