Reha-Sport
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Reha-Sport

Nach bestimmten Erkrankungen (nicht nur am Bewegungsapparat) kann der behandelnde Arzt Reha-Sport verschreiben. Wie z.B. bei Asthma oder anderen Lungenerkrankungen, Schlaganfall, Multipler Sklerose, Parkinson etc.

Wer übernimmt die Kosten?

Ist bei einer Maßnahme zur Rehabilitation (z.B. während einer orthopädischen Reha), die Notwendigkeit auf Reha-Sport festgestellt worden, übernimmt der Rentenversicherer die Kosten.

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufserkrankung und einer anschließenden Reha-Maßnahme, sind die Berufsgenossenschaften der Kostenträger.

Liegt keine Reha-Maßnahme vor, tragen die Krankenkassen die Kosten.

Bei Nicht-Versicherten werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.

Wie funktioniert Reha-Sport?

Jeder Kostenträger handhabt dies anders. Ist für Sie die Krankenkasse zuständig, sind die folgenden Hinweise maßgebend.

In der Regel wird Reha-Sport über Vereine angeboten. Aber nicht jeder Verein, hat einen Vertrag mit den Krankenkassen. Lassen sie sich eine Liste von Ihrer Krankenkasse zu schicken.

Sollten Sie die Auswahl an mehreren Vereinen haben, suchen Sie den Verein kritisch aus. Sie werden über einen längeren Zeitraum gebunden sein.

Bevor Sie sich für einen Verein entscheiden, muss die Krankenkasse den Verordnungsschein unterschreiben (=Antrag auf Kostenübernahme). Danach unterschreibt der Verein.

Haben Sie und der Verein erst den Vertrag unterschrieben, ist es kaum möglich zu wechseln.

Manche Vereine rechnen direkt mit der Krankenkasse ab. So hat man monatlich nur die Summe von 13 Euro zu zahlen. Die 13 Euro sind ein Mietgliedsbeitrag wie sie in jedem Verein fällig sind und werden vom Kostenträger nicht zurückerstattet.

Bei anderen Vereinen muss monatlich eine anteilige Summe gezahlt werden. Wurde die Verordnung erfolgreich beendet, bekommt man diese Summe zurückerstattet (außer der Mitgliedsbeitrag).

Achten Sie auf Professionalität der Sporttherapeuten. Sie sollten jederzeit ansprechbar sein. Es nützt Ihnen nichts, wenn Sie Ihre Übungen fehlerhaft machen und durch Fehlbelastung der Muskulatur Ihre Beschwerden am Ende nicht los werden.

Ein weiterer Aspekt ist der Fahrtweg. Ist die Stätte gut zu erreichen? Sie werden 1-1,5 Jahre dort hingehen.

Fragen Sie auch nach, zu welchen Zeiten Sie Ihre Einheiten ausüben können. Manche Vereine sind flexibel und Sie wählen selbst, wann Sie gehen,  bei anderen ist ein spezieller Wochentag und Uhrzeit vorgegeben.

In der Regel verschreibt der Arzt 50 Übungseinheiten für die Sie meist 1,5 Jahre Zeit haben und 1-2x/Woche zum Training gehen (ist aber abhängig vom Krankheitsbild und Arzt). Sollten Sie es aus gesundheitlichen Gründen in der vorgegebenen Zeit nicht schaffen, obliegt es dem verordnendem Arzt, dies zu verlängern.

Was macht man im Reha-Sport?

Sie vereinbaren mit dem Verein einen Ersttermin. Dort wird ein Sporttherapeut mit Ihnen zusammen einen Übungsplan erstellen, der dann je nach Verlauf, an Ihren Fortschritt angepasst werden sollte.

Haben Sie die 50 Einheiten beendet, kann der Arzt eine Verlängerung verordnen. Häufig wird dies von der Kasse abgelehnt. Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt in Widerspruch. Danach stimmt die Kasse meist zu.

Übrigens belastet die Verordnung auf Reha-Sport nicht das Budget des Arztes. Er wird auf Anfrage und bei Bedarf, sicherlich dem Reha-Sport zugeneigt sein. Versuchen Sie es einfach.